Wie soll ein konstruktiver Dialog zwischen Investoren und Unternehmen bezüglich der Vergütungssysteme ausgestaltet sein? Welche Erwartungen haben Unternehmen an Investoren hinsichtlich deren Dialog-Prozess und Abstimmungsverhalten?

 

3.1. Mit Investoren soll ein regelmäßiger Dialog zur Vorstandsvergütung geführt werden, insbesondere bei geplanten wesentlichen Veränderungen des Vergütungssystems. Dieser Dialog mit Investoren soll rechtzeitig vor der Hauptversammlung geführt werden (generell nicht später als sechs Monate vor der
Hauptversammlung).

Erläuterung: Privataktionäre vertretende Schutzgemeinschaften und Stimmrechtsberater sollen in den Dialog eingebunden werden.

3.2. Insbesondere bei negativen HV-Abstimmungsergebnissen oder einer signifikanten Anzahl an Gegenstimmen (größer als 25 %) bei der Abstimmung zum Vergütungssystem zur Vergütung bzw. zum Vergütungsbericht sollen Unternehmen im Dialog mit Investoren die kritischen Vergütungselemente kritisierten Punkte erörtern.

3.3. Institutionelle Investoren, Vermögensverwalter, Stimmrechtsberater, Privataktionäre vertretende Schutzgemeinschaften und sonstige wesentliche Aktionäre sollen ihre Erwartungen hinsichtlich des Vergütungssystems für Vorstände, ihre Abstimmungsrichtlinien und ihr Abstimmungsverhalten veröffentlichen sowie ihren Engagement-Prozess transparent machen und dadurch die Wahrnehmung ihrer treuhänderischen Verantwortung dokumentieren.

Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung: DESIGNDARSTELLUNG – DIALOG